Können wir Eigenleistung erbringen?
Alle Maler- und Bodenbelagsarbeiten, die nicht ausdrücklich als Leistung der Firma Mauerwerkhaus beschrieben sind, gelten als Eigenleistung des Auftraggebers und können erst nach Abnahme und Übergabe des Hauses begonnen werden, ebenso die Außenanlagen.
Gewerkeweise können Bauleistungen auch in Eigenleistung ausgeführt werden. So profitiert der Bauherr durch mögliche Kostenersparnis, muss aber auch mit zusäzlichem Zeitaufwand rechnen. Die gewünschten Eigenleistungsgewerke werden bei Vertragsabschluss schriftlich festgehalten und müssen zeitlich abgestimmt, da sie den regulären Bauablauf nicht behindern dürfen.
Zuletzt aktualisiert am 2021-02-11 von Jürgen Schmitz.